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Im Zusammenhang mit einer Vollstreckung bedeutet die Haftanordnung, dass der Schuldner der Aufforderung zur eidesstattlichen Versicherung nicht nachgekommen ist. Erfolgt daraufhin eine gerichtliche Ladung und er Schuldner erscheint nicht, kann ein Haftbefehl ( vollstreckbar durch die Polizei ) beantragt werden um den Schuldner zur Abgabe einer Aufstellung seines Vermögens zu zwingen.
siehe auch Schuldner zahlt nicht, Mahnbrief
Mahnschreiben