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Zahlungsfähigkeit - Firmen & Privatinsolvenzen

Insolvenz und Bonität - wir erläutern beispielsweise folgende Zusammenhänge

Insolvenz / Anfragen zur Insolvenz / Warum Insolvenz / Gründe für eine Insolvenz / Möglichkeiten der Insolvenz / Probleme der Insolvenz / Firma und Insolvenz / Eigenarten der Insolvenz / Verhinderung einer Insolvenz

Berechtigte Insolvenz / welche Informationen erhalte ich bei einer Insolvenz / Meine Privat - Insolvenz-

Die Insolvenz

Eine Einwohnermeldeamtsanfrage ist eine Anfrage an das zuständige Einwohnermeldeamt mit der Bitte um eine Registerauskunft. Um eine Einwohnermeldeamtsauskunft zu erhalten, müssen verschiedene Dinge geklärt werden:

Insolvenz - Antrag auf Eröffnung 

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Schuldners wird nur auf Antrag eingeleitet. Als Schuldner kommen insbesondere natürliche und juristische Personen (z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft) sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (z.B. Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in Betracht (§ 11 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 InsO). Es kann auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Nachlass eines Verstorbenen beantragt werden (sogenanntes Nachlassinsolvenzverfahren).

Der Insolvenzantrag

Der Antrag ist beim zuständigen Amtsgericht als Insolvenzgericht einzureichen (§§ 2, 3 InsO). Antragsberechtigt sind die Gläubiger oder der Schuldner selbst (§ 13 Abs. 1 InsO). Bei juristischen Personen oder Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit ist jedes Mitglied des Vertretungsorgans (Geschäftsführer, Vorstand) und jeder persönlich haftende Gesellschafter antragsberechtigt. In § 15a InsO ist die Pflicht zur Antragsstellung z. B. für Kapitalgesellschaften und Gesellschaften ohne persönlich haftende natürliche Person geregelt. Antragsverpflichtet ist primär jeder Geschäftsführer einzeln. Verstöße gegen die Antragspflicht können zu Schadensersatzverpflichtungen führen und strafbar sein. Der Insolvenzantrag ist ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich), spätestens jedoch binnen 3 Wochen einzureichen, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Gemäß § 15a Abs. 3 InsO sind die Gesellschafter im Falle der Führungslosigkeit der Gesellschaft selbst zur Stellung der Antrages verpflichtet. Quelle: Wikipedia


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Thema Insolvenz: Folgende Themen behandeln wir u.a. auf Telebonität ( in Arbeit ):

Insolvenz / Gründe für eine Insolvenz / Warum Insolvenz / Auswirkungen für eine Geschäftsbeziehung bei einer Insolvenz / Varianten der Insolvenz / Konsequenzen einer Insolvenz / Firma und Insolvenz / Folgen der Insolvenz / Verhinderung einer Insolvenz.

Insolvenz einer Firma, Insolvenz einer Privatperson, Insolvenz von Privatpersonen / Insolvenz von Firmen / Insolvenz von Unternehmen / Insolvenz von Kleingewerbetreibenden / Insolvenz von Kapitalgesellschaften / Insolvenz von Mietern / Insolvenz von Gewerbetreibenden / Anfragen zur Insolvenz / Daten zur Insolvenz / Folgen durch eine Insolvenz / Möglichkeiten der Insolvenz / Probleme der Insolvenz / Firma und Insolvenz / Eigenarten der Insolvenz / Verhinderung einer Insolvenz /

Insolvenz - Gründe und Auswirkungen

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Thema Insolvenz: Aspekte

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