Für Firmen und Anwälte
Preise in Euro, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Einmalige Einrichtungsgebühr: 20,00 Euro
Die hier aufgeführten Beschreibungen / FAQ sind beispielhaft beschrieben. Wir sind bemüht Antworten auf generelle Fragen rund um das Thema Bonität zu geben. Bedingt durch die komplexe sowie sich ständig ändernde Thematik bitten jedoch um Verständnis dass wir diese Themen weder vollständig erklären noch ständig aktuell halten können. Detaillierte aktuelle Informationen zu Bonitätsprodukten und -preisen sowie insbesondere Leistungsbeschreibungen entnehmen Sie bitte unseren Internetseiten www.telebonitaet.de ( Telefonische Bonitätsprüfung ) oder www.supercheck-bonitaet.de ( Online Bonitätsprüfung ). Vielen Dank.
Firmenauskunft / Warum Firmenauskunft / Gründe für eine Anfrage Firmenauskunft / Quellen einer Firmenauskunft / Probleme beim Stellen einer Firmenauskunft / Welche Informationen werden bei einer Firmenauskunft bereitgestellt / Sicherheit durch Firmenauskunft / Was kostet eine Firmenauskunft / Wer ist berechtigt eine Firmenauskunft einzuholen ?
Frage: Was beinhaltet eine Firmenauskunft ?
Antwort: Eine Firmenauskunft kann je nach Auskunftei und gewähltem Produkt unterschiedliche Informationen beinhalten. Über Telebonität ( www.telebonitaet.de ) sind beispielsweise folgende Informationen über ein Unternehmen telefonisch verfügbar:
Frage: Werden bei einer Firmenauskunft immer alle Informationen bereitgestellt bzw. beauskunftet ?
Antwort: Nein, alle Angaben werden, sofern bekannt und datenschutzrechtlich ermittelbar, beauskunftet.
Frage: Wie läuft eine Firmeninsolvenz ab ?
Antwort. Hier erhalten Sie einen Überblick über den Verfahrensablauf einer Regelinsolvenz (Unternehmen): Die Insolvenz kann von einem Gläubiger oder vom Schuldner selbst beim Insolvenzgericht beantragt werden, wenn Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss des Insolvenzgerichtes verliert der Schuldner das Recht, über sein Vermögen zu verfügen. Die Verfügungsbefugnis geht auf einen Insolvenzverwalter über. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Gerichtsbeschluss sind zur Vermeidung von Sondervorteilen zu Gunsten einzelner Gläubiger Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt. Der Insolvenzverwalter nimmt das gesamte noch verbliebene Vermögen des insolventen Schuldners amtsrechtlich sofort in Besitz. In einem Berichtsstermin muss er die wirtschaftliche Lage des Schuldners, ihre Ursachen und die Aussichten auf die Erhaltung des Unternehmens darstellen. Die Gläubigerversammlung entscheidet daraufhin, ob ein Insolvenzplan erstellt wird oder ob das Vermögen des Schuldners sofort unter den Gläubigern verteilt wird. Um das Vermögen verteilen zu können, verwertet der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse („macht sie zu Geld“) und befriedigt die Gläubiger – einschließlich sich selbst – aus dem Verwertungserlös. Sein vorhandener Eigennutz darf das der Inbesitznahme folgende Verhalten gegenüber allen Dritten nicht beeinflussen, was die Auswahl des Verwalters leiten muss.
Die Forderungen der Gläubiger werden dabei nur quotal befriedigt (z. B. 8 Prozent, wenn 1 Mio. Euro Schulden ein Verwertungserlös von 80.000 Euro gegenübersteht). Die Forderungen, auf die quotal gezahlt wird, müssen zuvor zur sogenannten Insolvenztabelle festgestellt worden sein. Dies geschieht entweder dadurch, dass der Gläubiger seine Forderung beim Insolvenzverwalter anmeldet, oder sie – bei Widerspruch durch den Insolvenzverwalter oder einen anderen Gläubiger – durch Gerichtsurteil feststellen lässt. Des Weiteren muss im Verteilungsverzeichnis vermerkt worden sein, für welche Forderungen die quotalen Beträge auszuzahlen sind. Dabei kann zunächst eine Abschlagszahlung (Abschlagsverteilung) erfolgen. Die Verteilung endet mit der Schlussverteilung. Auf die Schlussverteilung erfolgt die „Aufhebung des Insolvenzverfahrens“, die der Schuldner beantragen muss, wenn er die Restschuldbefreiung erstrebt. Grundsätzlich erlöschen seine Schulden nur anteilig in Höhe der quotalen Befriedigung der Gläubiger. Die Restforderungen (im Beispiel 92 Prozent) bestehen grundsätzlich fort. Von ihnen kann der Unternehmer durch das sich an das Regelverfahren anschließende Verfahren zur Restschuldbefreiung befreit werden, wenn er den Gläubigern für die Dauer von sechs Jahren seine pfändbaren Einkünfte überlässt.
Quelle: Wikipedia.de
Firmenauskunft / Wann Firmenauskunft / Gründe für eine Anfrage Firmenauskunft / Quellen einer Firmenauskunft / Probleme beim Stellen einer Firmenauskunft / Welche Informationen werden bei einer Firmenauskunft bereitgestellt / Sicherheit durch Firmenauskunft / Was kostet eine Firmenauskunft / Wer ist berechtigt eine Firmenauskunft einzuholen ?
Weitere Themen erläutern wir auf www.telebonitaet.de zur Firmenauskunft. Beispiele sind: Firmenauskunft heute, Firmenauskunft komplett, zielorientierte Firmenauskunft. Firmenauskunft und -auskünfte in der Zukunft. Meine eigene Firmenauskunft. Externe Firmenauskunft beziehen. Die Fimenauskunft als Basis für eine Firmenbeurteilung. Die Bonität einer Firma bestimmt sich durch die Firmenauskunft. Deshalb lohnt es sich eine Firmenauskunft einzuholen. Diverse Dienstleister / Quellen bestimmen den Markt der Firmenauskunft. Eine einheitliche Firmenauskunft gibt es insofern nicht. Trotzdem ist eine Firmenauskunft wegen des hohen Zahlungsausfallrisikos für jedes Unternehmen wichtig. Ohne Firmenauskunft drohen direkte Zahlungsausfälle. Das Scoring ist Teil einer Firmenauskunft.